Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

Gewährleistung auf Zahnersatz

Wir gewähren Ihnen auf bei uns gefertigten Zahnersatz 2 Jahre Garantie.

Die Voraussetzungen für diese 2-Jahres-Gewährleistung sind:

  1. Eine regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchung in unserem Hause – mindestens einmal im Jahr!
  2. Falls von Ihrem Zahnarzt verordnet: Das Tragen einer Knirscherschiene, insbesondere nachts, nach erfolgter Versorgung mit Kronen und/oder Veneers.
  3. Die Gewährleistung bezieht sich auf den im Therapieplan geplanten und von uns durchgeführten Zahnersatz.
  4. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen sind von dieser Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Reparaturen an nicht bei uns gefertigtem Zahnersatz
  5. Ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Schäden durch unsachgemäße Anwendung, das Fallenlassen des Zahnersatzes, das Beißen auf zu harte Gegenstände,  Unfälle, Stürze und Eigenverschuldung.

Terminvereinbarung und Terminabsage

Wir führen alle Behandlungen nach dem Bestellsystem durch. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen langen Wartezeiten erspart bleiben.

Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 48 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Behandlungszeit noch anderweitig verplanen können.

Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn am Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden.

Es wird vereinbart, dass ein Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.